AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Energiehandel der Firma
Heizoel Bayer
Inh. Andreas Bayer
Blautopfstr. 9
70329 Stuttgart
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Firma Bayer gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.
2. Geltungsbereich
a. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Beschaffenheit der Ware
a. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN- Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
b. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf Basis von 15°C.
4. Vertragsschluss
a. unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest (FIX) bezeichnet worden sind.
b. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder anderen Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rückstritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hinaus nicht ableiten.
c. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
d. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
a. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
b. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
c. Der Kunde, der nicht als gewerblicher Heizölhändler auftritt, ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle aus dem Verkauf erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderungen einschließlich der Umsatzsteuer ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder vermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso verpflichtet er sich, die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns abzutreten.
d. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
e. Bei Bestellungen von gewerblichem Wiederverkäufer / Heizölhändler über diverse Onlineplattformen, lehnen wir die Bestellung ab, außer es wird der reine private Gebrauch des Heizöls auf Verlangen nachgewiesen.
5-1. Voraussetzungen der Befüllung: Für die Befüllung wird vorausgesetzt, dass − eine Überfüllsicherung / funktionsfähiger Grenzwertgeber vorhanden und zugänglich ist − ein Zugang zur Überprüfung der Tanks und Rohrleitungen gewährleistet ist, − der Zugang zum Leckwarngerät und dessen Überprüfung gewährleistet ist, − ein Einfüllstutzen vorhanden ist, der den aktuellen technischen Standards genügt, − die Anfahrt mit der ausgewählten Tankwagengröße möglich ist. Sofern eine Pistolenbefüllung notwendig ist, ist dies vom Kunden anzugeben. Die hierdurch entstehenden Zusatzkosten für ein deutlich längeres Abladeverfahren betragen 35,00 Euro netto (41,65 Euro brutto) pro Abladestelle.
6. Kaufpreis / Zahlung
a. Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem gültigen Umsatzsteuersatz zum Zeitpunkt der Lieferung. Es wird bei der Lieferung von Mineralölen eine Belieferungspauschale, bei Pellets eine Einblaspauschale sowie je ein GGVS-Zuschlag erhoben.
b. Werden zum Zeitpunkt der Lieferung zusätzliche staatliche Abgaben erhoben, werden diese Bestandteile des Kaufpreises, auch wenn diese bei Angebot oder Vertragsschluss noch nicht bekannt oder gültig und im Preis nicht enthalten waren.
c. Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
d. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Liefertages und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum.
e. Erteilt der Kunde ein SEPA-Basislastschrift-Mandat oder wird eine bestehende Einzugsermächtigung in ein solches umgewandelt, verkürzt sich die Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) bis auf einen Tag. Damit muss die Vorabankündigung spätestens einen Tag vor der Fälligkeit versandt werden. Die Vorabankündigung der SEPA-Basis-Lastschrift muss nicht mit gesonderten Schreiben, sondern kann auf der Rechnung erfolgen. Sofern ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt wird, gilt d ei Verkürzung der Vorabankündigungsfrist gleichermaßen.
f. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
g. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Kunden gutgeschrieben sind.
h. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllter Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht erfüllter Verträge zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
i. Nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in
Zahlungsverzug.
j. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch uns anerkannt sind.
k. Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln
als Gesamtschuldner.
7. Gesetzlich Geändertes Widerrufsrecht ab 17.08.2021
Beim Kauf von Heizöl (Pellets) besteht kein Widerrufsrecht. Die Bestellung und der Preis ist
verbindlich
Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl und Pellets
Beim Kauf von Heizöl und Pellets besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige
Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g
Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen
ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen
abzielen, sind somit nicht widerrufbar.
8. Nachträgliche Stornierung rechtsgültiger Lieferverträge beim Verkäufer und
Leerfahrten, sofern der Käufer bei einen seitens des Verkäufers bereits bestätigten Auftrag
den Vertrag storniert, hat der Verkäufer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Im
Falle einer Stornierung fallen 60 Euro zzgl. MwSt. an. Zusätzlich kann der Verkäufer im Falle
eines Wertverlustes der nicht abgenommenen Ware einen Ausgleich dieses Schadens
verlangen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Käufer die Abnahme der bestellten Ware trotz
gültigem Kaufvertrag verweigert. Für vom Käufer verschuldete Leerfahrten (Anfahrten, bei
denen keine Warenabgabe erfolgen konnte) hat der jeweilige Verkäufer ebenfalls Anspruch
auf eine angemessene Entschädigung. Zu vom Käufer verschuldeten Leerfahrten zählt auch
die Nichtabnahme aufgrund einer mangelhaften Tankanlage und etwaiger nicht bei der
Bestellung angegebenen Liefer- /Zahlungsoptionen (erforderliche Schlauchlänge,
Tankwagengröße, mangelnde Bonität etc.) und Zufahrtshindernisse